Logo
 
 

Lübeck

 
 
 

 

 

In Lübeck ist mehr historische Bausubstanz aus dem 13. bis 15. Jahrhundert erhalten als in allen anderen Städten Norddeutschlands zusammen. Diese Aussage macht das Ausmaß der Aufgaben zur Erhaltung des historischen Stadtbildes der Hansestadt Lübeck deutlich.

 

Ende der 1960er Jahre war die Lübecker Altstadt in einem beklagenswerten Zustand. Die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs und die stadtplanerischen Ideen der Nachkriegszeit hatten deutliche Spuren hinterlassen. Die Wertschätzung der Altstadt war gering und wertvolle historische Bausubstanz in weiten Teilen dem Verfall preisgegeben. Gerade noch rechtzeitig wurde erkannt, was verloren geht, wenn dieser Entwicklung nicht Einhalt geboten wird.

 

1971 wurde das neue Städtebauförderungsgesetz beschlossen. Die Hansestadt Lübeck hat bereits im Folgejahr die ersten Sanierungsgebiete förmlich festgelegt. In den vergangenen Jahrzehnten wurde die Altstadtsanierung in Lübeck, bedingt durch die unterschiedliche finanzielle Ausstattung und wechselnde Rahmenbedingungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, stets einem hohem Personal- und Mitteleinsatz aber vor allem immer mit sehr viel Herzblut aller Mitwirkenden durchgeführt.

 

Ein Grundsatzbeschluss der Lübecker Bürgerschaft von 1976 lautete: „Vordringliches Ziel der Sanierung der Lübecker Innenstadt ist die Erhaltung als Kulturdenkmal.“ Ein weiterer Schwerpunkt war die Zukunft der Innenstadt als Wohnstandort. Im Zeitraum von 1972 bis 2020 wurden im Städtebauförderungsprogramm >Sanierung und Entwicklung< insgesamt 166 Mio. Euro Städtebauförderungsmittel eingesetzt. Damit wurden u.a. 402 Baumaßnahmen und 374 Ordnungsmaßnahmen gefördert.

 

 

      
Große Kiesau 13-19, 1978   © Archiv der Hansestadt Lübeck 

 

        

Große Kiesau 13-19, 2020  © Christine Rudolf, Lübeck 

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Wiederherstellung beziehungsweise Umgestaltung der öffentlichen Räume und Plätze auf der Altstadtinsel. Damit wird neben der Erhaltung des Stadtbildes auch ein Beitrag zur Stärkung der Funktion des Altstadtkerns im Sinne der erklärten Grundsätze geliefert.

Die Straßen „An der Obertrave“ und „An der Untertrave“ nehmen eine Sonderrolle im Stadtgefüge der historischen Lübecker Altstadt ein. Am westlichen Altstadtrand gelegen waren sie über Jahrhunderte Hafenumschlagplatz für Waren und Güter aus aller Welt. Nach Verlagerung der Hafenaktivitäten verloren sie ihre Bedeutung und Lebendigkeit. Dank der Städtebauförderungsmittel konnten überdimensionierte Verkehrsflächen ohne Aufenthaltsqualität umgestaltet werden zu einer platzartigen, im Sommer verkehrsfrei gehaltenen Uferpromenade mit punktuellen Baumpflanzungen mit viel Raum für Aktivitäten, Flanieren und Außengastronomie.

 

 Blick von der Holstentorbrücke 

 

Einen Überblick über die städtebauliche Gesamtmaßnahme ALTSTADT gibt der Abschlussbericht. 

(www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/staedtebaufoerderung/programm-sanierung-und-entwicklung.html)

 

Sowohl in den Sanierungsgebieten als auch für die übrigen Bereiche der Lübecker Altstadt wurden in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Summen an Mitteln unterschiedlicher Fördermittelgeber bewilligt. Beispielhaft seien hier erwähnt: das Zukunfts-Investitions-Programm des Bundes, Strukturhilfemittel des Bundes, der kommunale Investitionsfond, der Europäische Fond für regionale Entwicklung und die Investitionsprogramme Nationale UNESCO-Welterbestätten.

 

Die Achse vom Schrangen bis zum Klingenberg ist das Rückgrat der Altstadt. Doch viele Jahre entsprach das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes nicht den Qualitätsanforderungen, die an diesen zentralen Bereich des UNESCO-Welterbes gestellt werden müssen. Die Hansestadt Lübeck rief daher 2007 das Stadtentwicklungsprojekt „Mitten in Lübeck“ ins Leben. Zunächst wurde mit einer zweitägigen Perspektivenwerkstatt ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, an dem weit über 500 Lübecker Bürger:innen mitgewirkt haben. Das Ergebnis der Perspektivenwerkstatt war Grundlage für die Auslobung des anschließenden Ideenwettbewerbs. Der gesamte Bereich vom Klingenberg bis zum Schrangen wurde mit großformatigen Granitplatten gepflastert. Großzügige, in die Straßenoberfläche eingelassene Brunnenanlagen bilden Anziehungspunkte für Jung und Alt. Zahlreiche Bänke laden zum Verweilen ein. Baumreihen aus geschnittenen Linden bilden hierbei die historischen Baufluchten ab. Finanziert wurde das Projekt mit Mitteln des Landesprogramm Wirtschaft, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der Lübecker Possehl-Stiftung.

 

Wasserspiel auf dem Klingenberg 

 

Verschiedene Stiftungen haben in den vergangenen Jahrzehnten Millionen für die Restaurierung und Erhaltung wertvoller Gebäude zur Verfügung gestellt. Neben der Stiftung Volkswagenwerk, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck ist hier besonders die Lübecker Possehl-Stiftung zu erwähnen. Neben der Förderung von bisher über 800 privaten Sanierungen verdankt die Stadt der Possehl-Stiftung (www.possehl-stiftung.de/de/index.html) auch Großbauten wie die Kunsthalle St. Annen im Museumsquartier (museumsquartier-st-annen.de/) und das Europäische Hansemuseum (www.hansemuseum.eu/) sowie eine großzügige Unterstützung bei der Sanierung der Lübecker Synagoge.

 

Europäisches Hansemuseum, An der Untertrave 1

 

Bei der Bombardierung Lübecks am Palmsonntag 1942 wurde das Gründungsviertel westlich der Marienkirche fast vollständig zerstört. Mit den in den 1950er Jahren errichteten Berufsschulen und den Straßenraumerweiterungen ist ein ehemals gemischt genutzter Bereich mit kleinteiliger Parzellenstruktur und einer straßenraumbildenden geschlossenen Bebauung in ein monofunktionales Quartier mit großmaßstäblichen Solitärbauten umgewandelt worden. Dieser vollständige Bruch mit der historischen Lübecker Altstadtstruktur wurde als Fehlentwicklung und erheblicher Störfaktor im Altstadtgefüge erkannt und sollte nach Abbruch der Schulen durch eine der Altstadt angemessene Neubebauung korrigiert werden.

 

Trotz Zerstörung der Gebäude im Zweiten Weltkrieg war die Stadtstruktur mit ihrer gesamten Entwicklung seit der Stadtgründung im 12. Jahrhundert im Boden erhalten geblieben, was 1987 von der UNESCO ergänzend in die Formulierungen zur Nominierung aufgenommen worden ist. Die vor der geplanten Neubebauung erforderlichen archäologischen Grabungen wurden dank der Förderung von insgesamt 9 Mio. Euro aus dem Investitionsprogramm Nationale UNESCO–Welterbestätten in mehreren Bauabschnitten durchgeführt.

 

 

 

  Ausgrabung Fischstraße 24-28 

 

Inmitten des UNESCO Welterbes Lübecker Altstadt entsteht auf historischem Boden unterhalb der Marienkirche das neue Gründungsviertel. Auf 38 städtischen Grundstückparzellen unterschiedlichster Größe entwickelt sich ein zukunftsweisendes Quartier mit individuellem Wohnen und ergänzenden Nutzungen.

(www.gruendungsviertel.de/)

 

Um die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten – Bürger:innen, Einzelhandel, Immobilienbesitzer:innen, Bürgerinitiativen, Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Politik – frühzeitig einzubinden, wurde ein umfangreiches Beteiligungsverfahren durchgeführt, das allen Interessierten eine Mitwirkung ermöglichte. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse wurde von der Verwaltung ein städtebauliches Konzept als Rahmenplan erarbeitet, das in zahlreichen Arbeitssitzungen mit dem Welterbe– und Gestaltungsbeirat, einem Expertengremium und der Politik diskutiert, modifiziert und konkretisiert wurde.

 


    

Impressionen Gründungswerkstatt © polis aktiv, Hamburg

 

An dem europaweit ausgeschriebenen Ideenwettbewerb zur Fassadengestaltung der Gebäude im Gründungsviertel haben sich 130 Architekturbüros beteiligt. Die Jury hat acht Preise und sechs Anerkennungen vergeben. Alle prämierten Entwürfe wurden in eine Empfehlungsliste für die künftigen Bauherren aufgenommen. Werden Architekt:innen aus der Empfehlungsliste beauftragt und ein prämierter Entwurf ohne wesentliche Modifikation umgesetzt, ist die Vorlage im Welterbe– und Gestaltungsbeirat nicht mehr erforderlich. Alle anderen Bebauungsentwürfe müssen von dem Beirat freigegeben werden.

 

   Fassadenabwicklung Braunstraße 

 

Auf der Basis der Gestaltungssatzung Innenstadt und des beschlossenen Bebauungsplanes Gründungsviertel wurde ein Gestaltungsleitfaden für die Neubebauung im Gründungsviertel entwickelt. Der Leitfaden gibt Hinweise zur Gebäudetypologie, Gebäudekubatur, Fassadengliederung, Plastizität, Fassadenoberflächen, Fenstern und Eingängen sowie dem Dach.

 

 

      

Alfstraße                                                    Fischstraße                                               Braunstraße

 

Der Welterbe- und Gestaltungsbeirat, der bei der Neuentwicklung des Gründungsviertels eine besondere Rolle einnimmt, wurde 2003 auf einstimmigen Beschluss der Lübecker Bürgerschaft als unabhängiges Sachverständigengremium eingeführt. Seine Aufgabe ist es, Bauherren, Architekten und die Bauverwaltung bei Bauprojekten, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Nutzung oder Vorbildwirkung eine besondere Bedeutung für den öffentlichen Raum haben, fachlich in Fragen der Gestaltung zu beraten. So soll die architektonische und städtebauliche Qualität ausgewählter Bauvorhabensichergestellt werden. Trotz gelegentlicher Kritik im Detail hat sich der Beirat etabliert und stellt inzwischen eine feste Institution in der Bau- und Planungskultur Lübecks dar.

(www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/stadtplanung/bauleitplanung-bauordnung/gestaltungsbeirat-stadtgestaltung/15-jahre-luebecker-welterbe-und-gestaltungsbeirat/index.html)

 

Die Beiräte 2013 

 

Unter der Dachmarke LÜBECK überMORGEN (uebermorgen.luebeck.de/) werden verschiedene Planungsverfahren gebündelt und miteinander verzahnt. Neben dem Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept sind dies u.a. der Flächennutzungsplan, der Freiraumentwicklungsplan und die Planung der Radschnellwege – Verbindungen. Der Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept (uebermorgen.luebeck.de/projekte/innenstadt/rahmenplan-mobilitaetskonzept/index.html) wurde von Februar 2018 bis Juni 2019 entwickelt und eng mit den Ergebnissen eines Zukunftsdialogs und unterschiedlicher Beteiligungsprozesse verschränkt.

 

Diskussion mit Bürger:innen während der Perspektivenwerkstatt © Guido Kollmeier, Lübeck

 

Der Rahmenplan Innenstadt formuliert Ziele, Maßnahmen und Projekte und bündelt diese zu einer zukunftsfähigen und integrierten Strategie für eine lebendige Altstadtentwicklung. Er gibt Auskunft darüber, welche Priorität und Ausgestaltung die einzelnen Funktionen wie Wohnen und Arbeiten, Einzelhandel und Gewerbe, Tourismus und Kultur zukünftig haben sollen. Des Weiteren gibt er Antworten auf die komplexe Herausforderung, wie eine zukünftige Mobilität aussehen kann, die auf die Besonderheiten Lübecks als Welterbe eingeht und gleichermaßen die unterschiedlichen Anforderungen der Stadtgesellschaft an Mobilität berücksichtig.

 

Der Rahmenplan Innenstadt beinhaltet 20 Projekte, von denen fünf als Schlüsselprojekte ausgewählt wurden: Die Neugestaltung der Beckergrube vom Koberg bis zur Untertrave mit Schaffung eines Platzes vor dem Theater, die Aufwertung des Bereiches rund um Rathaus und Marienkirche, die Umgestaltung der Königstraße als verbindendes Element, die Umgestaltung der Wahmstraße und der Krähenstraße mit neuem Platz sowie die Neuordnung des Holstentorareals.

 

Mit der Neugestaltung der Beckergrube wird das erste Schlüsselprojekt umgesetzt. Mehr Aufenthaltsqualität, weniger Kfz-Verkehr in der Beckergrube – die Ergebnisse der Evaluation des im Mai 2020 gestarteten Verkehrsversuchs zeigen, dass diese Ziele erfolgreich umgesetzt wurden. Der Kfz-Verkehr hat sich allein aufgrund der Durchfahrtsbeschränkung für Autofahrer, die kein Ziel in der Innenstadt haben, um die Hälfte reduziert. Immer mehr Menschen nutzen die Beckergrube um dort zu verweilen. (uebermorgen.luebeck.de/projekte/innenstadt/umsetzung/index.html)

 

   

Beckergrube  März 2020                                                                                         Beckergrube Juni 2020                                        © Sebastian Krabbe, Lübeck

 

Die Ergebnisse der Evaluation sowie die Anregungen und Ideen aus der Bürger:innenbefragung sollen in die zukünftige Planung einfließen. Im Rahmen eines zweitätigen gläsernen Workshops gemeinsam mit externen Expert:innen, Verteter:innen der Fachstellen und der Politik sowie unter Öffnung für die Stadtgesellschaft wurde die Aufgabenstellung für eine Realisierungswettbewerb diskutiert und daraus die wesentlichen Eckpunkte für die Auslobung abgeleitet. Es soll ein lebendiger, zukunftsfähiger und resilienter Stadtraum entstehen, der unterschiedlichen Benutzergruppen gerecht wird und auf aktuelle Herausforderungen reagiert.

 

   

Urban Gardening in der Beckergrube  © Julia Lindfeld, Lübeck


Die Hansestadt Lübeck setzt in diesem Planungs- und Umsetzungsprozess auf eine hohe Mitwirkungsbereitschaft in der Bevölkerung. Um in den anstehenden Prozessphasen Wettbewerb, Objektplanung und Bau allgemein eine enge Einbindung „Betroffener“ sicherzustellen, erfolgte die Gründung eines Beirats aus Anliegern, Interessensvertretern, Initiativen, Politik und Verwaltung.

Bereits im März 2021 wurde das Projekt in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen. Überzeugend für die Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) war, dass mit der Umgestaltung der Beckergrube in der Lübecker Altstadt aufgezeigt werden soll, wie ein vom Verkehr dominierter Stadtraum im UNESCO-Welterbe zum beispielhaften Ort nachhaltiger Mobilität und Aufenthaltsqualität werden kann. Die Ausführungen zur internationalen Wahrnehmbarkeit, zum Innovationspotenzial und zur Baukultur wurden sehr hoch bewertet.

 

 

Weitere Informationen zu LÜBECK erhalten Sie hier:  www.luebeck.de/de/index.html

 

 
© 2024 Arbeitsgemeinschaft Historische  –  
Impressum